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Platz-/Spielordnung

Platz- und Spielordnung
Spielberechtigung
1. Spielberechtigt ist jedes Mitglied, das ein gültiges Magnetschild besitzt und seinen Jahresbeitrag entrichtet hat.
2. Das Magnetschild ist nicht übertragbar.
Platzbelegung
1. Magnetschilder dürfen nur von Anwesenden gesteckt werden.
2. Ein Spieler (bei Doppel mindestens zwei Spieler) einer eingetragenen Spielgruppe muss von der Platzbelegung an ständig auf der Anlage anwesend sein.
3. Ist eine eingetragene Spielgruppe nicht zum vorgesehenen Zeitpunkt spielbereit, so gilt die Spielzeit als nicht belegt und die nachfolgend eingetragene Spielgruppe hat aufzurücken.
4. Bei Andrang ist möglichst Doppel zu spielen; außerdem haben Spieler, die an diesem Tag noch nicht gespielt haben, Vorrang bei der Platzbelegung.
Spieldauer
1. Die Spielzeit beträgt 40 Minuten für ein Einzel oder eine Dreiergruppe, 55 Minuten für ein Doppel, zuzüglich jeweils 5 Minuten für die Platzpflege.
2. Die Spielzeit kann um jede angebrochene Viertelstunde verlängert werden, wenn keine neue Spielgruppe anwesend ist.
3. Eine Verschiebung der Magnetschilder während der laufenden Spielzeit ist nicht zulässig.
Platzeinteilung
1. Die Plätze stehen allen spielberechtigten Mitgliedern gemäß der hier vorliegenden Platz- und Spielordnung tagsüber bis zum Einbruch der Dunkelheit zur Verfügung.
2. Ausgenommen sind Zeiten, die für Trainerstunden sowie für Verbands- und Turnierwettkämpfe reserviert sind.
3. Platz 5 ist Trainerplatz.
Spielbetrieb für Jugendliche
1. Jugendliche Mitglieder sind gleichrangig mit Erwachsenen auf allen Plätzen spielberechtigt.
Spielbetrieb für Gäste
1. Wird durch die Spielordnung für Gäste geregelt.
Spielbetrieb an Trainings- und Verbandsspieltagen
1. Zur Durchführung von Trainings- und Verbandsspielen sind an verschiedenen Tagen bestimmte Plätze zu bestimmten Zeiten ausschließlich für Mannschaftsspieler/innen reserviert (siehe entsprechenden Aushang).
2. Mannschaftsspieler/innen, die am Abend noch Training haben, sollten an diesem Tag grundsätzlich nicht mehr ab 17.00 Uhr einen Platz belegen. Sollten Plätze frei sein, kann gespielt werden, allerdings nur bis zu einer Beanspruchung durch andere.
Platzpflege
1. Alle Spieler/innen sind verpflichtet, bei der Platzpflege mitzuhelfen.
2. Fünf Minuten vor Ablauf der Spielzeit muss der Platz in seiner gesamten Fläche abgezogen werden.
3. Bei Trockenheit sind die Plätze vor Spielbeginn ausreichend zu bewässern.
4. Nach starken Regenfällen darf mit dem Spielen erst wieder begonnen werden, wenn die Plätze trittfest sind.
5. Im Übrigen ist den Anweisungen des Platzwarts oder eines Mitglieds des Abteilungsvorstandes Folge zu leisten.
Platzwart
1. Der Platzwart oder ein Mitglied des Abteilungsvorstandes ist jederzeit befugt, einen Platz zum Herrichten zu sperren. Bei Zwischenrenovation kann er mehrere Plätze sperren.
Allgemeines
1. Die Tennisplätze dürfen nur in Tenniskleidung und in Tennisschuhen mit flachen Profilsohlen betreten werden.
2. Außer zur Ausübung des Tennissports ist Kindern das Betreten der Platzanlage aus Sicherheitsgründen untersagt.
3. Das Mitbringen von Hunden auf die Spielfelder ist verboten.
Haftung
1. Der Sportverein Litzelstetten e.V. haftet nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
2. Benutzer der Platzanlage haften für Schäden aus unsachgemäßer Benutzung.
3. Eltern haften für ihre Kinder.
 

Kooperationspartner der Tennisabteilung
Stadtwerke Konstanz

Aktualisiert: 18.12.2023